Gelten die Kooperationsvorteile auch für Tochterunternehmen und Unternehmensbeteiligung?
Die Vorteile gelten grundsätzlich für das gesamte Unternehmen. Auf Wunsch können wir auch separate Kooperationsverträge mit Ihren Beteiligungs- oder Tochterunternehmen abschließen.
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